Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeiner Geltungsbereich 

1,1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin (Fa. „Handelsniederlassung Raab GmbH“)und §1 Ziff. 2 

1,2 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. 

Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlichen Sondervermögen. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 

1,3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

1,4 Übernehmen der Verkäufer oder ein von ihm Beauftragter den Einbau der gelieferten Ware, gelten zusätzlich die 

„Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB) als Vertragsbestandteil. 

§2 Vertragsschluss 

2,1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

2,2 Mit der Bestellung der Ware erklärt sich der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. 

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Soweit Auftragsbestätigungen des Verkäufers von mündlichen oder schriftlichen Angeboten abweichen, gelten die Abweichungen als vom Käufer genehmigt, wenn er nicht unverzüglich nach Eingang der Bestätigung widerspricht. 

2,3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 

2,4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

2,5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 

§3 Eigentumsvorbehalt 

3,1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 

3,2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 

3,3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 

3,4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 

3,5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs- gemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. 

3,6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 

§4 Lieferfristen und Abnahmeverpflichtung 

4,1 Liefertermine sind nur als annähernd zu verstehen. Lieferfristen beginnen erst mit dem Tage der Klärung aller technischen Details, bei vereinbarter Vorauskasse oder Anzahlung mit Eingang der Zahlung. 

4,2 Fälle höherer Gewalt, Arbeitskämpfe und behördliche Verfügungen, welche unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Anlieferung der Ware stören oder verhindern, befreien den Verkäufer für die Dauer und den Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs- und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. 

4,3 Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

4,4 Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens sind ausgeschlossen. Ist der Verzug vom Verkäufer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden, sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. 

4,5 Teillieferungen sind auch ohne besondere Vereinbarung zulässig. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Verkäufer das Recht, 1 Monat nach der ersten Abrufmöglichkeit die Abnahme der gesamten abzurufenden Ware innerhalb einer 14 tägigen Frist, die mit dem Datum des Aufforderungsschreibens beginnt, zu verlängern. 

4,6 Bei Abnahmeverzug des Kunden ist der Verkäufer nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, unbeschadet seines Rechts auf Erfüllung zu bestehen, berechtigt, stattdessen 

Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

§5 Vergütung 

5,1 Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer, Zoll, Fracht, Versicherung und Verpackung. 

5,2 Soweit nach Vertragsschluss die im Auftrag festgelegten Ca.- Maße, Typen oder Glasarten usw. sich verändern, ist der Preis den neuen Gegebenheiten entsprechend der dann jeweils gültigen Preistabelle des Verkäufers zu berichtigen. 

5,3 Der Rechnungsbetrag wird durch Bankabbuchungs- verfahren bzw. Vorauskasse sofort beglichen bzw. nach vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen. 

5,4 Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 

5,5 Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld 

in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegen- über dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

5,6 Kommt bei gewährten Ratenzahlungen der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl von dem Vertrag zurückzutreten oder den gesamten Restbetrag zu fordern. 

5,7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 

5,8 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

5,9 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und für den Verkäufer spesenfrei angenommen. Bei Wechselzahlung entfällt eine Skontogewährung. 

5,10 Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen, Schecks oder Wechsel nur berechtigt, wenn Sie dem Käufer ihre Ermächtigung hierzu nachweisen. 

5,11 Wenn die Montagearbeit beim Eintreffen der Monteure nicht durchgeführt werden kann, obwohl dafür ein Termin vereinbart war, und der Kunde diesen Termin stillschweigend bzw. ohne gegenteilige Rückäußerung akzeptiert hat, so ist der Kunde verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstandenen Kosten (An- und Abfahrt sowie Lohnausfall der Monteure) zu ersetzen. 

5,12 Entstehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers während der Auftragsabwicklung, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu fordern. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. 

§6 Gefahrenübergang 

6,1 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 

6,2 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. 

6,3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 

§7 Gewährleistung 

7,1 Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Anbringungen von Mängelrügen. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung. 

7,2 st der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: 

Bei Produkten im Wert unter EUR 50,00 kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 50,00, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werkstagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 

7,3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

7,4 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der 

Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. 

7,5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

7,6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). 

7,7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. 

7,8 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 

7,9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

§8 Haftungsbeschränkung 

8,1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertraglichen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 

8,2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gehen die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

8,3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 

8,4 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung und Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. 

8,5 Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, ohne hierzu berechtigt zu sein, schuldet der Kunde dem Verkäufer 30% der Gesamt-Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. 

§9 Sonderbedingungen für Bau- u. Montagearbeiten 

Bau- und Montagearbeiten unterliegen hinsichtlich der Ausführung folgenden ergänzenden Sonderbedingungen. 

9,1 Bei Beginn der Montage müssen alle notwendigen Vorarbeiten seitens des Kunden ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen sein, so dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. 

9,2 Der Kunde hat kostenlos Beleuchtung, Wasser und Strom zu stellen. 

9,3 Bei Gerüsthöhen ab 25 m sind eine Gerüst-Statik, sowie ein Beton-Fundament o.ä. für das Gerüst erforderlich. Die Kosten dafür hat der Kunde zu tragen. 

9,4 Bei Bauteilen, die vom Kunden gewünscht bzw. gefordert werden, hat dieser evtl. Genehmigungen seitens der zuständigen Behörde Sorgen zu tragen. Die Montage in einem v.g. Fall geschieht grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. 

9,5 Der Kunde ist verpflichtet, den Monteuren des Verkäufers verdeckt liegende Strom-, Gas- oder sonstige Versorgungsleitungen anzuzeigen, damit die Beschädigungen dieser Versorgungsleitungen durch die Monteure ausgeschlossen wird. 

9,6 Nach Fertigstellung der Leistung bzw. der vereinbarten Teilleistungen ist diese durch den Kunden abzunehmen. Die Abnahme muss unmittelbar nach Aufforderung erfolgen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 8 Tagen mit der Aufforderung zur Abnahme die Leistung abnimmt. 

9,7 Für die geleisteten Arbeiten übernimmt der Verkäufer eine Garantiezeit gem. VOB. 

9,8 Beiputz-, Stemm-, Abdichtungsarbeiten, Demontage und Montage von Regenfallrohren, Blitzableitern, Transparenten, Fensterläden usw., einschließlich der damit verbundenen Änderungsarbeiten, sowie die Demontage der Auswechselelemente sind nicht im Angebotspreis enthalten, sofern diese nicht im Angebot extra aufgeführt sind. 

§10 Schlussbestimmungen 

10,1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 10,2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

10,3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

§11 Baustellenanlieferung und Terminverschiebung 

11,1 Bei Baustellenanlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Transportgestelle mit zu seiner Hausanschrift zu nehmen und 

uns die Bereitstellung zu melden. Ist es dem Kunden nicht möglich, die Transportgestelle zu Hausanschrift zurück zu nehmen, ist er verpflichtet, die Transportgestelle auf der Baustelle so abzustellen, dass keine Verkehrsbehinderung oder dergleichen durch die Transportgestelle entsteht. Die Rückholung der Transportgestelle durch uns erfolgt dann nach Anmeldung des Kunden innerhalb von 14 Tagen. Für Schäden an unseren Transportgestellen haftet der Kunde, es sei denn der Kunde weist nach, dass Schäden bei Anlieferung bereits vorhanden waren. 

11,2 Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig. 

§12 EU-DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung 

Der Unternehmer stimmt zu, dass dessen Firmen-Daten zum Zweck der Zusendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen sowie Rechnungen nach gesetzlicher Vorschrift gespeichert und verarbeitet werden. 

12,1 Auskunftspflicht 

Der Kunde / Unternehmer ist berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. 

12,2 Pflicht zur Berichtigung, Löschung und zur Einschränkung der Verarbeitung 

12,2,1 Der Kunde / Unternehmer hat das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Der Antrag kann formlos gestellt werden, allenfalls sogar mündlich. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon werden jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen, anders bei einer persönlichen Vorsprache. 

12,2,2 Recht auf Löschung 

Die firmenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. 

12,2,2a Der Kunde / Unternehmer hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor). 

12,2,2b Der Kunde / Unternehmer hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor). 

12,2,2c Die firmenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. 

12,2,2d Die Löschung der firmenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich. 

12,3 Recht auf Einschränkung 

Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe: 

12,3,1 Der Kunde / Unternehmer hat die Richtigkeit der firmenbezogenen Daten bestritten, solange wir die Richtigkeit der firmenbezogenen Daten überprüfen. 

12,3,2 Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und der Kunde / Unternehmer hat die Löschung der firmenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der firmenbezogenen Daten verlangt. 

12,3,4 Wir benötigen die firmenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, der Kunde / Unternehmer jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 

12,3,5 Der Kunde / Unternehmer hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unsererseits gegenüber denen des Betroffenen überwiegen. 

12,4 Vorgehensweise bei einem Berichtigungsantrag 

Wir stellen die Daten der betroffenen Firma richtig. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der betroffene Kunde / Unternehmer außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen. 

12,5 Vorgehensweise bei einem Löschantrag 

Wir löschen die Daten des betroffenen Kunden / Unternehmers. 

12,6 Vorgehensweise bei einem Einschränkungsantrag 

Wir speichern die Daten des betroffenen Kunden / Unternehmers nur mehr, setzen aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte. 

12,7 Vorgehensweise bei der Verständigung 

Der Kunde / Unternehmer wird von der durchgeführten Maßnahme schriftlich informiert, und zwar in einer kompakten, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form. Elektronische Medien werden insbesondere dann verwendet werden, wenn der Antrag elektronisch gestellt wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden / Unternehmers wird das Schreiben auf Papier übersendet. Eine mündliche Verständigung ist auf Wunsch des Kunden / Unternehmers möglich, sofern keine Zweifel an der Identität bestehen. 

Gerichtsstand: Schwäbisch Gmünd 

Handelsniederlassung Raab GmbH 

Grabbengasse 4, 73527 Schwäbisch Gmünd – Herlikofen